Zur Abklärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit wurde zu Beginn eine Bauvoranfrage gestellt, welche vollumfänglich positiv beurteilt wurde. Aufbauend konnte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt werden. Diese Herangehensweise führte zu einem nachhaltigen Planungsprozess, durch welchen unerwünschte Korrekturschleifen vermieden werden konnten.
Neben der notwendigen Anforderung baulich verträglich auf das vorhandene Stadtgefüge zu antworten, sind auch die individuellen Nutzungsanforderungen eingeflossen.
Ziel war es, das Grundstück, möglichst dicht zu bebauen und verträgliche Wohnungsgrößen zu realisieren, was wiederum Anforderungen an die Anzahl der notwendigen Stellplätze stellte.
Auch eine Durchwegung vom angrenzenden Nachbargrundstück über das Grundstück bis an die Straße, sollte zwingend ermöglicht werden.